Neuer Schweizer-Pass und das Namensrecht?

In der Schweiz sollen seine Bürger periodisch ihre Identität vom Staat beglaubigen lassen. Dabei nehmen es die zuständigen Angestellten der Sicherheitsdirektion nicht immer mit der notwenigen Sorgfalt. Hauptsache, die Kasse stimmt!

-kleinVolle Fr. 158.- muss der Antragsteller hinblättern damit er schliesslich einen staatlich kontrollierten, biometrischen Pass mitsamt Identitäts- oder Personalausweis in seinen Händen hält. Notabene hat er vorgängig demselben Staat mehrere Fr 10‘000.- Steuern abliefern müssen. Und dies jährlich!

Aus meiner Sicht müsste ein Identitätsausweis (Behördenausweis) einer Person kostenlos abgegeben werden, weil der Staat genauso daran interessiert sein muss, wer bei ihm ein Bleiberecht hat und wer nicht.

Nachdem man heute zwingend beim kantonalen Passbüro über Internet (www.schweizerpass.ch) oder telefonisch (043 259 7373) einen Antrag stellt und den Termin selbst aussucht und auswählt, müssen diejenigen Personen welche nur eine Identitätskarte möchten nach wie vor persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde vorsprechen.

Kosten pro Pass (Fr. 145.-) , ID (Fr. 70.-) oder Kombi (Pass + ID/Fr. 158.-). Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Pässe für Kinder (0 bis 18 Jahre) zum Preis von Fr. 65.-) ist 5 Jahre gültig. Gesamtkosten pro Familie mit einem Kind also knapp Fr. 400.-.

Der provisorisch am Flughafen ausgestellte Reise-Pass für Fr. 150.- ist 12 Monate gültig.

Der Eintrag von Minderjährigen im Elternpass gibt es nicht mehr. Auch ein Kind bekommt einen eigenen Pass. Passverlängerungen sind nicht mehr möglich.

Sihlquai 253 Zürich

Sihlquai 253 Zürich

Kurz vor Ostern stapfen wir also gut gelaunt im Industriegebiet von Zürich beim Passbüro am Sihlquai 253 durch die sich automatisch öffnenden Türen in das Innere vor und beziehen aus dem Automaten ein Ticket. 370 und 371 sind die Nummern welche wir bekommen. An der Anzeigetafel erscheint bereits mit dem Buchstaben L, der Name der „Verrichtungsbox“.

L wie Luise heisst wahrscheinlich unser Gegenüber am Schalter nicht, doch sie meint dass meine Frau eigentlich beim Familiennamen auf den Zweitnamen bzw. Ledigname mit Bindestrich verzichten könnte?

Doch sie will nicht, weil unser Sammelbegriffsnamen wie „Meier, Müller oder Keller“ unbedingt noch eine weitere Präzisierung notwendig macht. Oder muss man das Geschichtsrad um etwa 100 Jahre zurückdrehen und wieder mit Aliasnamen wie „Seppens Fritz“ ausweichen damit man einen bekannten Fritz wieder eindeutig dem „Sep“ zuordnen kann.

Unsere „Luise“ mit wenig mehr als 30 Lenzen Lebenserfahrung ist eben von einer anderen Generation. Computer- und sprachunterstützte Freundlichkeit, dabei immer digital korrekt. Auch beim mehrfach Bürgerort welche meine Partnerin früher wieder geltend machen konnte und meistens mit grossen Emotionen verbunden ist gebe es nicht mehr. „Luise“ meint, sie könne einfach ein von vier Bürgerorten wählen.

Doch den erst genannten Bündnerort findet unsere „Luise“ im Computer nicht. Nach kurzer Diskussion unter drei Erwachsenen meint „Luise“ dann unvermittelt, sie verstehe nur noch Bahnhof und daher habe jemand von uns gefälligst zu Schweigen. Bei der Suche nach dem Heimatort ist „Luise“ an ihre persönliche Geografie-Grenze gestossen. Doch wir möchten ihr ja nur behilflich sein. Namensrecht ist eben das Eine und Schweizer Geografie das Andere.

Aha… was früher selbständige Gemeinden im Albulatal waren hat sich eben zu einer Einheitsgemeinde zusammengeschlossen und heisst nun offiziell Albula/Alvra. Eine Liste von früher selbständigen Orten mit einem Hinweis auf die heutige Bezeichnung würde das Problem lösen, doch das ist wahrscheinlich aus Kostengründen verschwunden.

Verschwunden ist damit plötzlich auch der gemeinsamen Bürgerort von Mann und Frau. Dasselbe gilt offenbar auch für den Ledignamen der Frau. Das Patriachat lässt grüssen trotz Verfassung und wirtschaftlicher Einheit von Ehepaaren in Sachen Steuerrecht. Doch Letzteres ist eine andere Sache.

Nach Kontrolle der eigenen Personalien, seiner Foto und den Fingerabdrücken sowie der Aushändigung des Kostenbeleges verlassen wir die „Box“ mit „Luise’s Aufforderung“ an einem anderen Schalter die Kosten umgehend zu begleichen. Auch hier wieder ein unpersönlicher Schalter aus dem frühen 21. Jahrhundert mit einem Schlitz für die Zahlkarte und einer Computerstimme und schon öffnen sich hinter uns automatisch mehrere Türen und – sobald wir draussen an der heute noch frischen und kostenlosen Luft sind – auch wieder schliessen.

Fazit: Effiziente Abwicklung des Passantrages und – nach nur drei Arbeitstagen – sind wir nach Unterzeichnung von vier eingeschriebenen Briefen im Besitze unserer Identitäts-Nachweise.

Freie Reise für freie Bürger! Oder etwa doch nicht. Wann schliessen in Europa weitere Nationalstaaten ihre Grenzen endgültig?

Merkblatt+(Original)+zu+Schweizer+Pass+u.+IDK+Version+Dezember+2015

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