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Direktimport von Fahrzeugen

Das Merkblatt 15.50 der Oberzolldirektion über das „Ueberführen von privaten Strassenmotorfahrzeugen und Anhängern in den zollrechtlich freien Verkehr (verzollen und versteuern)“ steht allerdings nicht am Anfang eines Direktimportes. Das von der Eidgenössischen Zollverwaltung herausgegebene Merkblatt (Anhang Dokument 15.50) hält sich zwar strikt an die gesetzlichen Bestimmungen und Begriffe, verwirrt den nicht informierten Leser aber mehr als es zur Aufklärung beitragen würde.
Die Zollbehörde teilt dem Fahrzeug die sogenannte Stamm-Nummer zu und vervollständigt insbesondere den Prüfungsbericht (Form. 13.20A) welcher später für die Zulassungsprüfung erforderlich ist.
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