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Abschaffung des Eigenmietwerts: Endlich geht es voran!

Der Eigenmietwert ist eine Schweizer Spezialität und in seiner Form weltweit einmalig. 1915 wurde er im Rahmen einer eidgenössischen Kriegssteuer eingeführt , um die ausbleibenden Zollerträge während des Ersten Weltkrieges auszugleichen. Doch es ist ungerecht wenn man für die eigenen … Weiterlesen

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Fiktive Einnahmen das Steuerrecht und die Immobilienblase

Der frühere Zürcher Statistik-Chef Hans Kissling (65) stellt eine allfällige Abschaffung des Eigenmietwertes „als Angriff auf die Mieter“ dar, was ein absolut nicht nachvollziehbarer Unsinn für einen Oekonomen darstellt. Sie ist etwa gleich unsinnig wie die Heiratsstrafe welche von der Verfassung in Sachen Gleichstellung völlig anders dargestellt und auch gemeint ist.
Im Umstand, dass sich immer mehr Geld in den Händen von wenigen Superreichen konzentriert, ortet der gleiche Hans Kissling dagegen als Gefahr für die Demokratie was nachvollziehbar ist. Der Autor des Buches „Reichtum ohne Leistung“ fordert deshalb eine nationale Erbschaftssteuer für Reiche um der „Feudalisierung der Schweiz“ entgegen zu wirken.
Heute müssen wir feststellen, dass wegen einem Immobilienboom die Verschuldung der Schweizer Haushalte auf 1400 Milliarden Franken angestiegen ist und das Verhältnis der ausstehenden Hypotheken zum Bruttoinlandprodukt inzwischen die Schwelle von 100 % bereits überschritten haben. Dies könnte spätestens dann gefährlich werden, wenn sich die Renditen von Bundesobligationen endlich wieder einmal normalisieren und die Zinsen anstiegen.
Wie die Ereignisse im Immobiliensektor seit 2008 (USA, Spanien) überdeutlich machen, ist jede Massnahme welche der Ueberschuldung der Privathaushalte entgegenwirkt zu begrüssen. Und hier könnte eben die Abschaffung des Eigenmietwertes und damit der Ueberschuldung der Schweizer Haushalte verringert werden. Oder wollen wir ein weiteres Mal Banken retten die gleich wie die grösste Europäische Bank Santander dieses Jahr 5 Milliarden Euro am heimischen Immobilienmarkt abschreiben und weitere etwa 10 Milliarden Euro an faulen Krediten Rückstellungen tätigte musste.
Unsere Politische Führung hätte dies in der Hand, doch sie werkelt lieber an einer weiteren Steuerreform für Unternehmen statt das Steuersubstrat dort einzufordern wo es auch anfällt. Wenn der Bundesrat weiterhin den Souverän belügt wie Bundesrat Merz damals bei der Abstimmung zur Unternehmer-Steuerreform II ist das Vertrauen endgültig dahin.
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Nächste Abstimmung: Eigenmietwert auf selbstbewohntem Wohneigentum

Weltweit ist die Besteuerung des Eigenmietwertes ein Unikum. Nur die Schweiz kennt immer noch die als Wehrsteuer für Adlige vor etwa 75 Jahren eingeführte Steuer für selbstbewohntes Wohneigentum. Anfänglich wurde diese nach Anzahl von Fenstern und Türen berechnet. Diese Steuer hatte damals noch eine gewisse Berechtigung ging es doch um nicht weniger als dem Überleben der Eidgenossenschaft und damit der gesamten Schweiz.
Heute aber wo die Nationalbank alleine für den Erhalt eines bestimmten Wechselkurses zum Euro hunderte von Milliarden Franken ausgibt, die zweite Unternehmer-Steuerreform ohne grosse Schlagzeilen zu werfen fast heimlich über die Bühne ging und die Dritte vor der Türe steht wird mit Hilfe der Mieter am 23. September für ein Nein geworben.
Dabei merken sie nicht einmal, dass sie Jahr für Jahr von den gleichen Abzockern gemolken werden, die auch eine UBS in die Pleite schickte um schliesslich mit Milliarden des Staates – und damit mehrheitlich auch wieder von Mietern – gerettet zu werden.
Sind sich eigentlich die Mieter bewusst, dass manche Vermieter bei den Banken seit Jahren Lombard-Hypotheken von weniger als 1 % beziehen während die Mieter noch immer einen Referenzzinssatz von 2 ¼ % akzeptieren müssen. Kommt hinzu, dass selbst beim Sinken des Referenzzinsatzes die Vermieter „Ortsüblichkeit“ und andere Ausflüchte ins Feld setzen können welche vom Mietgericht nicht widerlegt werden können.
Aber auch Banken haben kein Interesse daran wenn die Eigenheim-Besitzer ihre Hypotheken abbezahlen und auflösen. Damit könnten sie ja den Eigenheimbesitzern keine neuen und teuren Festhypotheken mehr verkaufen. Ein Finanzexperte meinte einmal selber, dass Banken eigentlich den Gläubigern immer nur einen Schönwetter-Regenschirm verkaufen würden, den sie beim Aufziehen einer leichten Gewitterwolke sofort wieder einziehen würden.
Herbert Walt besitzt seit Jahren ein 300jähriges Haus in der Forch. Das Steueramt brummt ihm jährlich einen „fiktiven Eigenmietwert“ von Fr 25‘000.- auf welcher mit seinem bescheidenen Pensionistenlohn als ehemaliger Mechaniker mit tausenden von Franken als Einkommen zu berappen ist. Ein Steuerbeamter hat ihm einmal gesagt, er sei eben selber Schuld wenn er alles abbezahlt habe und ein Finanzberater würde es als Wucher bezeichnen, würde er sein Heim ohne Komfort für mehr als Fr. 500.- monatlich vermieten wollen.
Herbert Walt kämpft seit fast zehn Jahren gegen diese ungerechte Besteuerung seines Eigenheims. Zeitlebens hat er nie über seine Verhältnisse gelebt und trotzdem wird er heute vom Staat dafür bestraft. Offenbar werden sparsame und rechtschaffene Bürger durch ein fiktives Einkommen bestraft während Mieter ihr Leben geniessen, bis aufs Hemd abgezockt werden und schlussendlich der Fürsorge anheimfallen.
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Nachtflugverbot: Was in Frankfurt möglich ist, gilt für Kloten erst recht?

Das Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt am Main gilt auch weiterhin. Zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr sind vorerst keine Starts und Landungen an Deutschlands größtem Luftdrehkreuz erlaubt, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Die Richter kassierten damit die vom Land Hessen erteilten Ausnahmegenehmigungen für 17 nächtliche Flüge zumindest solange, bis wegen der Lärmbelastung der Anwohner eine überarbeitete Planfeststellung vorliegt.
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Wohneigentum in der Schusslinie des Staates

Die steuerliche Behandlung des Wohneigentums ist in der Schweiz von zentraler Bedeutung. Wohneigentum kann eine bevorzugte Form der Selbstvorsorge darstellen und verdient deshalb eine staatliche Förderung, wie das in Art. 111 der Bundesverfassung ausdrücklich anerkannt wird. Weiterlesen

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