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Wohneigentum in der Schusslinie des Staates

Die steuerliche Behandlung des Wohneigentums ist in der Schweiz von zentraler Bedeutung. Wohneigentum kann eine bevorzugte Form der Selbstvorsorge darstellen und verdient deshalb eine staatliche Förderung, wie das in Art. 111 der Bundesverfassung ausdrücklich anerkannt wird. Weiterlesen

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