2014 Marokko

Aktuelle Reiseberichte unserer Marokko-Rundreise im Frühjahr 2014 mit einem Wohnmobil der Marke Adria Compact SL

Reiseinformationen Marokko

Einreisebestimmungen 2014
Bei einem touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigen sie für Marokko einen gültigen Reisepass, welcher bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss.

Führerschein
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist beim Strassenverkehrsamt ihres Wohnkantons oder den Sektionen des TCS erhältlich.

Der internationale Führerausweis dient als Übersetzung des nationalen und kostet beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich Fr. 15.-. Er ist längstens drei Jahre und nur zusammen mit dem nationalen Führerausweis gültig.

Fahrzeugpapiere
Es genügt der normale Fahrzeugausweis mit einer gültigen Grünen Versicherungskarte. Für die vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs ist ein Grenzpassierscheinheft Carnet de Passages en Douane» «(CPD) oder eines Anhängers für Marokko nicht mehr erforderlich. Bei der Einreise wird jedoch das Zolldokument (D-16Ter) ausgestellt, das die vorübergehende zollfreie Einfuhr des Fahrzeuges bis zu 6 Monaten erlaubt. Das D-15Ter Dokument kann auch im Internet unter http://www.douane.gov.ma/web/16/45#http://www.douane.gov.ma/d16ter/ (nur französisch) ausgefüllt werden. Für Wohnmobile und Wohnwagen ist offiziell die Vorlage eines zweifachen Inventarverzeichnisses vorgeschrieben, was aber in der Praxis in letzter Zeit nicht mehr verlangt wird.

Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers – je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp – zwischen 21 und 25 Jahren. Der Fahrer muss auch seinen Führerausweis seit mindestens einem Jahr besitzen.

Fahrzeuge mit militärischem Aussehen oder mit militärischem Charakter zBsp. olivgrüne/khakifarbene Fahrzeuge aus ausgemusterten Militärbeständen können an der Grenze zurückgewiesen werden.

Gebrauchsgüter
Für den persönlichen Gebrauch ist der Reisebedarf zollfrei. Geschenke bis zum Wert von 2000 MAD sowie Reiseproviant bis zum Zielort dürfen über 21 jährige zollfrei mitführen. Alle Gegenstände müssen grundsätzlich deklariert werden, so auch Videokameras (Eintrag in Pass) oder Fotokameras. Für die Einfuhr von GPS-Empfängern benötigt man inzwischen keine Genehmigung mehr. Verschreibungspflichtige Medikamente in Mengen für den persönlichen Gebrauch ist nur erlaubt, wenn ein ärztliches Attest mit Angaben der Zusammensetzung und Dosierung sowie eine Kopie des Rezeptes mitgeführt wird.

Devisen
Die Einfuhr von Devisen, deren Gegenwert 100‘000 Dirham (etwa CHF 11‘000.-) übersteigen sind bei der Einreise zwingend zu deklarieren. In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen. Grundsätzlich dürfen Dirham-Beträge weder ein noch ausgeführt werden. Aktuell bestehen unterschiedliche Toleranzgrenzen für Touristen bis etwa 1‘000 Dirham. Dirhambestände können bei der Ausreise unter Vorlage der Umtauschbescheinigung  (Bordereau de Change) bis zu maximal 50 % zurückgetauscht werden. Geldabheben ist an den meisten Bankautomaten – meist bis 4000 Dirham mit Maestro-Zeichen, mit Visa und Mastercard möglich. Am einfachsten tauscht man aber Bargeld in Euro oder Dollar. Die Akzeptanz von Kreditkarten steigt. Der Wechselkurs ist überall gleich. Geldumtausch am Schwarzmarkt ist verboten.

Treibstoff
Bleifrei Super 95 Oktan kostet      12.77 MAD (Fr. 1.40), ist aber oft ausverkauft
Diesel (Gasoil) kostet                     8.84 MAD (Fr. 0.98)
Preise auf www.anrt.ma

Bei der Ausreise zu beachten
Frischwaren vom Tier (Butter Käse Fleisch) nach Spanien sind nicht erlaubt.

Wichtige Grenzübergänge
Algerien – Marokko sind derzeit geschlossen
Mauretanien – Marokko rät das deutsche Auswärtige Amt vom Befahren wegen Minengefahr ab.

Verkehrsregeln
Vorfahrtsregeln „rechts vor links“, rotweisse Streifen am Randstein bedeutet Parkverbot
Wichtig: Fahren sie an Polizei und Militärkontrollen langsam heran, halten sie an bzw. fahren sie nur auf Zeichen weiter!

Unfall
Unfall mit Personenschaden ist immer die Meldung an die Polizei erforderlich. Fragen bezüglich Nummer des Polizeiberichtes wichtig!
Unfall mit Blechschaden ist eine einverständliche Regelung möglich (Formular in Tabakgeschäften kaufen). Eine Meldung an das Bureau Central Marocain, 154 Blvd. D’Anfa in Casablanca ist für Ausländer pflicht.

Tempolimits
Innerorts mit leichtem Wohmobil        40 – 60 km/h
ausserorts mit leichtem Wohnmobil     100 km/h
Autobahnen mit Wohnmobil                 120 km/h

Netzspannung
110 oder 220 Volt – Mitnahme eines Zwischensteckers erforderlich (ADAC Geschäftstelle)

Strassenhilfsdienst
Pannenhilfe organisert der ADAC unter der Nummer 0049 89 22 22 22
im Rahmen der ADAC Plusmitgliedschaft werden Kosten erstattet.

Reiseapotheke
Medikamente welche sie täglich Einnehmen verteilt in doppelter Menge mitnehmen.
Typs dazu unter www.adac.de/reise_freizeit/ratgeber_reisen

Impfungen
Sie brauchen für die Einreise nach Marokko keine Impfungen nachzuweisen.
Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für über die „Standard“-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen.
Speziell für Marokko raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis

Camping- oder Stellplätze in Marokko

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Aktuelle Reiseberichte Marokko vom Freitag 14. März bis Sonntag 4. Mai 2014

Marokkanische Musik von Mustafa Ray

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Meknès, Marokko

Fès, Marokko

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Rückblende auf unsere erste Marokko Rundreise vor 35 Jahren 1979

4 Antworten zu 2014 Marokko

  1. Dietmar Rahs sagt:

    Hallo Armin
    Sind Ihr euch sicher mit der Marokko Reise 2014?
    Ich habe noch eine Frage bezüglich dem Gas. Wie handhabt ihr das im Ausland?
    Gruss Dietmar

    • muck sagt:

      Wir haben zwei volle FLAGA Kunststoff-Flaschen mit je 10 Kg Gas. Eine Flasche hat uns beispielsweise auch im Mai/Juni 2013 in Irland (43 Tage) gereicht mit 1x täglich heizen am Morgen .

  2. Büchler Walti sagt:

    Halloo Seid ihr o.k. Alles in Ordnung, hörte nichts mehr seid Abfahrt. Gruss Walti Buechler

    • muck sagt:

      Liebe Silvia und Walti
      Besten Dank für die Nachfrage. Grosse Strecken hatten wir überhaupt keine Telefonverbindung geschweige denn Internet. Nun haben wir zusätzlich noch einen SurfStick gekauft mit dem wir nur Probleme hatten. Nun haben wir einen Neuen welcher auch Funkioniert. Also alles Gute und noch Besten Dank für’s Telefon.
      Es grüssen herzlich aus Midelt Armin und Heidy

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