Notstand – Epidemie – Pandemie – Coronavirus

Hier erfahren sie das Meiste über die Ausserordentliche Lage welche der Bundesrat gestern ausgerufen hat.

Im Dezember 2019 bezeichnete die WHO die verursachte Virus SARS-CoV-2 Ausbreitung von Coronaviren als Pandemie. Eine Pandemie ist eine länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Krankheit beim Menschen.

Am 30. Januar 2020 taxierte die WTO dies als internationale Notlage.
Aber erst am Montag, 16. März 2020 ruft die Schweiz den Notstand aus. Der Bund übernimmt von den Kantonen das Kommando und erklärt die AUSSERORDENTLICHE LAGE in der SCHWEIZ.
Nach nEpG schränkt er sofort die Bewegungsfreiheit aller Bewohner unseres Landes ein, insbesondere schliesst er alle Restaurants, Bars, und Gruppierung von mehr als 15 Personen. Er lässt alle nicht lebensnotwendigen Geschäfte, auch Coiffeure etc. schliessen. Einzig Läden die der Lebensmittelversorgung dienen, Apotheken, Banken, Tankstellen bleiben ausgenommen.

Dabei erklärt er die Versorgungssicherheit als gewährleistet und weil es sich um ein gesundheitliches-und kein Versorgungsproblem handelt die grassierende „Hamsterei“ als völlig daneben. Die Ausserordentliche Lage wurde vorläufig bis nach Ostern, Freitag, 17. April 2020 beschränkt.
Die Epidemie kommt erst dann zum Erliegen wenn jeder Infizierte weniger als eine Person anstecke.

Ziel ist immer die exponentiell ansteigende Zahl der Infizierten zu verringern wobei ältere Personen über 65 Jahren mit einem verringerten Immunsystem besonders gefährdet seien.

Bereits 430–426 v. Chr. raffte die Attische Seuche etwa 1/3 der Bevölkerung (75’000) Athen’s dahin. Im Römische Reich waren es dann Pest und Cholera. Auch in Italien im Jahre 877 und 889 sind zweimal als Italienisches Fieber bekannte Seuchen ins Land gezogen.

Coronavirus: Bundesrat erklärt die «AUSSERORDENTLICHE LAGE» und verschärft die Massnahmen

Bern, 16.03.2020Der Bundesrat hat heute, 16. März 2020, in einer ausserordentlichen Sitzung die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein.
Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
Er führt zudem ab Mitternacht Kontrollen auch an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich ein. Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt.

Epidemienrecht bei Krisensituationen

  • In einer NORMALEN LAGE haben KANTONE das Recht Absonderung, Quarantäne und Veranstaltungsverbote zu erlassen
  • In einer BESONDEREN LAGE zusammen mit dem BUND kann gemeinsam mit den KANTONEN flächendeckende Quarantäne für ALLE, Veranstaltugsverbote (>1000 Pers) und die Schliessung von Schulen zu verordnen.
  • In einer AUSSERORDENTLICHEN LAGE (Stand heute) liegen alle Kompetenzen beim BUND. Das NOTSTANDSRECHT erlaubt dem Bundesrat (Simonetta Sommaruga (Präs 2020), Viola Amherd, Karin Keller-Sutter und Alain Berset) federführend bei der Präsentation zu sein.

Offizielles Foto des Bundesrates 2020 (v. l. n. r.): Walter Thurnherr (Bundeskanzler) Viola Amherd Guy Parmelin (Vizepräsident 2020) Alain Berset Simonetta Sommaruga (Bundespräsidentin 2020) Ignazio Cassis Ueli Maurer Karin Keller-Sutter

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