eCall in der Schweiz

Das Bundesamt für Strassen ASTRA im UVEK gibt aktuell ein sechseitiges Merkblatt über den automatischen Notruf in typengeprüften Personen und Lieferwagen heraus.

Seit dem 31. März 2018 ist der eCall in ganz Europa obligatorisch und basiert auf der europäischen Notrufnummer 112 und wird bei einem gravierenden Unfall automatisch vom Fahrzeug ausgelöst.

Für den Notruf wird eine Sprachverbindung zur bestgeeigneten Notrufzentrale aufgebaut. Zusätzlich erhält die Notrufzentrale Daten zum Unfall wie Zeitpunkt, Ort und Art des Fahrzeuges. Dafür wird von eCall ein Satellitennavigations-Gerät verlangt und für die Datenübermittlung ein Mobilfunkmodul.

Letzteres wählt sich im Gegensatz zu Smartphones erst in ein Mobilfunknetz ein , wenn eCall einen Notruf mit einer sogenannten schlafenden SIM-Karte auslöst. Mit eCall kann also kein Fahrzeug verfolgt werden. Der Datenschutz für Mitfahrer ist gewährleistet.

Auf Grund der bilateralen Verträge mit der EU werden auch Schweizer Notrufzentralen funktionieren weil sich die zuständige Polizei oder Blaulichtorganisationen die Zusatzdaten von eCall empfangen können.

Automobilhersteller und Versicherer bieten schon seit einiger Zeit Dienste für Notrufe und Hilfeleistungen an. Diese sogenannten Drittanbieter eCall funktionieren über ganz normale Mobilfunkverbindungen und haben im Gegensatz zum eCall112 keine Prioritäten.

Zusätzlich zu eCall112 dürfen Drittanbieter-eCall weiterhin eingebaut bleiben doch der Fahrzeughalter darf immer nur ein eCall aktiv halten.

Mitte 2003 empfahl die EU, dass bei Notrufen auch Ortsinformationen zu übermitteln sind. Mehrere Anläufe der EU, eCall auf freiwilliger Basis umzusetzen blieben ohne Erfolg. Daraufhin hat die EU verbindliche Regelungen zur Einführung von eCall in ihrer ITS-Richtlinie eingefordert.

merkblatt_ecall_2020

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