Fahrzeug-Prüfbericht der Sicherheitsdirektion des Kanton Zürich

Am Donnerstag, 5. November 2015 war die periodische Nachprüfung meines selbst importierten Campers der Marke Fiat/Adria Compact SL nach 4 Jahren und 6 Monaten beim Strassenverkehrsamt in Winterthur fällig.

Adria Compact SL

Adria Compact SL

Weil die hintere, seitliche LED-Lampe nicht mehr leuchtete, musste ich bei meinem Fiat-Professional Händler eine Neue montieren lassen. Eine Originalleuchte hatte er gerade nicht zur Hand, weshalb er eine gleichartige mit einem weissen Rahmen montierte. Selbstverständlich werde er Eine bestellen und dann montieren. Dafür bezahlte ich Herrn Kägi Fr. 40.- bar auf die Hand.

Übrigens, diese LED-Leuchte ist mit einer Printplatine versehen weshalb immer die gesamte Leuchte ausgewechselt werden muss. Sie wird denn auch von der Zweiten Batterie betrieben und gehört zum Stromkreis von ADRIA und nicht zu Fiat. Dies trifft übrigens für alle Beleuchtungen des Camper-Aufbaus zu. Bei Teilintegrierten sind nur die Beleuchtungen des Fiat Teils (Fahrerkabine) am Stromkreis der Fahrzeug-Batterie angeschlossen.

Mit wenig Verspätung machte sich also der noch junge Prüfer des Strassenverkehrsamtes Herr Nüssli daran, mein Fahrzeug unter die Lupe zu nehmen. Von der Fahrzeug-Grube aus gab er mir Anweisungen, wann ich zu bremsen habe oder eben auch nicht. Ich gehe davon aus, dass in diesem Moment bei der Antriebsachse Spiel und Gängigkeit der vorderen Räder überprüft wurde. Es schüttelte und rüttelte ordentlich.

Offenbar hat gleichzeitig der Prüfer an der Hinterachse meine Zusatzluftfederung von Goldschmitt entdeckt. Er verdächtigte mich, diese nachträglich und damit illegal montiert zu haben was ich jedoch verneinte. Natürlich mussten wir diese als Option extra bestellen und auch bezahlen, nur bei den Schweizer Campern war diese Luftfederung bereits serienmässig eingebaut.

Meine Frau – welche immer noch im Camper auf dem hinteren Sitz sass – machte sich daran, in den zahlreichen Unterlangen nach Papieren zu dieser Luftfederung zu suchen und fand auch gleich eine dazu gehörende EU-Übereinstimmungs Erklärung samt Anleitung welche ich dem Experten und Prüfer Herr Nüssli überreichte. Dieser überprüfte soeben auf dem Bildschirm einkopierte Formulare . Dabei sah ich sofort einen von Hand geschriebenen Vermerk „Luftfederung“ was ich ihm gleich sagte.

Indem er mich immer wieder zu meinem Fahrzeug zurück befahl, tat er mir kund, dass „Senioren“ nicht das Recht hätten in den Bildschirm des Experten reinzugucken. Dabei war er aus beruflichen Gründen genauso daran interessiert wie ich als ehemaligen Polizeibeamter im Autobahnstützpunkt Winterthur (1968-1980), dass bei meinem Camper alles mit rechten Dingen zugeht.

Früher war es jedenfalls einfacher mich mit „Schwarten Fredel“ – einem legendären Experten des alten Strassenverkehrsamtes bei der Kehrichtverbrennung bzw. bei Kohlen-Keller in Ober-Winterthur zu unterhalten als mit dem jungen Experten! Oder fürchtete er eventuell, dass ich in die offene Fahrzeuggrube stürzen könnte? Nein, nein mein lieber Herr Nüssli, diese Grube habe ich nicht selbst ausgehoben und ist mir zudem viel zu tief!

Damals – 1967 – als wir jungen Polizisten zu jeder Tages und Nachtzeit aufgeboten werden konnten in den Karten-Gruben des Strassenverkehrsamtes am Limmatquai in Zürich nach aktuellen Fahrzeug-Unterlagen zu suchen brauchte man noch keinen „Datenschutz“. Es war kurz vor jener Zeit als vielen Haltern mittels dem neu beschafften IBM 36er-Systemrechnern die gleiche Abgabegebühren mehrmals gestellt wurden. Angeblich wegen einer Computerpanne. Oder war es einfach nur der Systemoperateur welcher nicht warten konnte bis sein „Batchjob“ auf Lochkarten anlief?

Fahrzeug-Ausweis-VerfuegungWo Menschen arbeiten produzieren diese auch Fehler! Und Solche möchte der Experte vermeiden. Insbesondere bei allfälligen Kontrollen durch die Polizei im Ausland sei es wichtig, dass alle Verfügungen im Fahrzeugausweis aufgeführt seien. So auch die Luftfederung oder die Achslasten. Diese hätten eben bereits bei der Einfuhr des Fahrzeuges eingetragen werden müssen.

Leider sind wir aber noch nie auf solche Sachen im Ausland angesprochen worden, denn selbst im deutschen Sprachraum hat kein einziger Beamter uns je im Detail kontrolliert. Von den fremdsprachigen Ländern wie Marokko oder der Türkei können sie teilweise nicht einmal mehr unsere arabischen Ziffern lesen. Hier sind Mahnungen wie – zu schnell gefahren oder Fotografieren am falschen Ort und zur falschen Zeit – eher üblich.

Heute kann zwar jeder private Fahrzeug-Versicherer direkt in das Fahrzeugregister Einblick nehmen und beispielsweise auf Grund dessen die notwendigen Versicherungs Ausweise ausstellen. Dass solche Datennetze auch kantonsübergreifend bestens funktionieren sei nur am Rande vermerkt.

Die Mithilfe von Senioren bei der Fahrzeug-Prüfung scheint dagegen heute nicht mehr Opportun zu sein. Viel lieber praktiziert man mit dem Kunden eine Art „Einvernahme“ welche man jedoch nicht schriftlich protokolliert. Im Gegenteil, denn mit der genauen Standortangabe des Halters will man ihn disziplinieren und damit sagen: Hier hast Du weniger Rechte als ein privater Fahrzeug-Versicherer.

Über muck

Senior Projektleiter mit Freude am Sport
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