Drohung an Banken mit Lizenzentzug?

Dunkle Wolken über den Offschore-Banken

Dunkle Wolken über den Offshore-Banken

300 Personen und 70 Gesellschaften aus der Schweiz tauchen in Offshore-Leaks auf. Neben den mutmaßlichen Steuersündern zeigt die Datenbank jedoch vor allem die wichtige Rolle der Schweizer Anwälte im Offshore-Geschäft auf: Die Daten belegen, wie hunderte Anwälte, darunter auch der renommierte Anwalt Max Baumann aus Zürich, Finanzkonstruktionen für reiche Ausländer aufbauten. Allein in Genf haben rund 40 Anwälte und Finanzintermediäre hunderte Trusts und andere Gesellschaften im Pazifik und in der Karibik errichtet.

Es sei fraglich, ob die Steuerämter in den Heimatländern der Klienten über die Firmen im Bilde sind, berichtet die Schweizer Sonntagszeitung.

Der Bundesrat äusserte sich bezüglich der Forderung nach besseren Kontrollen von Offshore-Finanzplätzen durch Finanzministerin Widmer-Schlumpf: «Wir setzen uns auf internationaler Ebene schon lange für ein ‚Level Playing Field‘ ein.» Ein solches würde dazu beitragen, dass durch regulatorische Eingriffe alle Marktakteure über «gleich lange Spiesse» verfügten. «Wir erwarten, dass alle Steueroasen auf der ganzen Welt gleich behandelt werden.»Zur Frage, ob die Schweizer Behörden gerne Einblick in die Daten des Journalisten-Netzwerks erhielte, sagte Widmer-Schlumpf: «Wir sind bisher mit der Strategie gefahren, dass wir keine unrechtmässig erworbenen Daten wollen, und daran halten wir fest. Wir werden uns nicht aktiv um diese Daten bemühen.» Den Kantonen stehe es jedoch frei, das zu tun, denn dies liege in ihrer Kompetenz.

Zurzeit herrscht noch Uneinigkeit, wie der gigantische Datenberg im Umfang von 500’000 Bibelausgaben eingeordnet werden soll. Wirtschaftsrechtsprofessor Peter V. Kunz teilte heute mit, dass «nach wie vor insbesondere Spekulationen vorherrschen».

Laut ihm wäre es wünschenswert, wenn die Dokumente den jeweiligen nationalen Behörden zur Verfügung gestellt würden. Dies lehnen die recherchierenden Zeitungen aber aus Gründen des Informanten- und Quellenschutzes ab.

Kunz wertet die bisher publizierten Fakten trotzdem als positiv für den Schweizer Finanzplatz: «Es wird offensichtlich, dass die Beihilfe zur Steuerhinterziehung keine schweizerische Spezialität ist.» Ob weitere Dokumente das Bild ändern würden, sei zurzeit völlig offen. «Ich vermute aber, dass sich das Bild etwas verschlechtern würde, wenn die jeweiligen Bankbeziehungen der Offshore-Konstrukte ersichtlich werden.»
Dass ausgerechnet Kantonalbanken ebenfalls «involviert» seien, könne nicht wirklich erstaunen, teilte Kunz mit. «Es werden weitere Schweizer Banken als Bankbeziehungen mit solchen Offshore-Konstrukten ‹entdeckt› werden.» Dies allein sei allerdings nicht illegal.

ZKB-Sprecher Urs Ackermann sagte heute auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, dass das Errichten von Briefkastenfirmen in Steueroasen grundsätzlich legal seien. Allerdings ist die Zuordnung der besagten Dokumente schwierig. Es gebe in den Dokumenten viele Namen, bei denen nicht eruiert werden konnte, in welchem Verhältnis sie zur ZKB stünden. «Fakt ist aber, dass wir nie eine Partnerin zur Konstruktion von Offshore-Firmen waren», sagte Urs Ackermann, Leiter der Pressestelle. Dazu fehle es der Bank schlicht an Know-how„.

Die St. Galler Kantonalbank bläst ins selbe Horn. Ihre Tochter Hyposwiss habe „zu keiner Zeit Hand geboten hat, um die nun breit diskutierten Offshore-Vehikel zu gründen oder zur Verfügung zu stellen“, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Er bestätigte damit Informationen der „SonntagsZeitung“.

In der umfangreichen Datensammlung von Offshore-Leaks tauchen die Namen der Luzerner Kantonalbank, der Zürcher Kantonalbank (ZKB) sowie der St. Galler Kantonalbank in Dokumenten und E-Mails auf. Auch die Graubündner Kantonalbank wird in E-Mails erwähnt.
Die Unterlagen zeigen, wie Geld von einer Offshore-Gesellschaft auf ein Konto bei der Luzerner Kantonalbank geflossen ist. Zudem ist eine Überweisung aus einer Offshore-Firma auf ein Konto bei der ZKB dokumentiert.

Die Graubündner und die Luzerner Kantonalbank waren am Sonntag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Der ehemalige Deutsche Finanzminister Hans Eichel ist heute fast ein bisschen stolz auf sich, dass er bereits 2003 ein Gesetz auf den Weg gebracht hatte das heutige Problem zu verhindern. Mit der sogenannten Zinssteuerrichtlinie und dem Informationsaustausch müssen die Mitgliedsstaaten die Daten ihrer ausländischen Kunden an die heimischen Finanzämter weitergeben – automatisch.

Doch das Gesetz, das den Steuertourismus eindämmen soll, hatte von Beginn an drei große Lücken: Belgien, Österreich und Luxemburg. Denn die wurden vom Gesetz einfach ausgenommen. „Um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, sollten Österreich, Belgien und Luxemburg nicht verpflichtet sein, die automatische Auskunftserteilung anzuwenden, bevor die Schweizerische Eidgenossenschaft, das Fürstentum Andorra, das Fürstentum Liechtenstein, das Fürstentum Monaco und die Republik San Marino die effektive Auskunftserteilung über Zinszahlungen auf Ersuchen sicherstellen“, heisst es in der sogenannten Zinssteuerrichtlinie.

Hans Eichel schlägt deshalb vor, Geldhäusern die Lizenz zu entziehen, sollten sie kriminellen Offshore-Kunden helfen.

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