Nächste Abstimmung: Eigenmietwert auf selbstbewohntem Wohneigentum

Eigenmietwert - was nun?

Eigenmietwert - Willkür des Staates

Weltweit ist die Besteuerung des Eigenmietwertes ein Unikum. Nur die Schweiz kennt immer noch die als Wehrsteuer für Adlige und Reiche vor etwa 75 Jahren eingeführte Steuer für selbstbewohntes Wohneigentum. Anfänglich wurde diese nach Anzahl von Fenstern und Türen berechnet. Diese Steuer hatte damals noch eine gewisse Berechtigung ging es doch um nicht weniger als dem Überleben der Eidgenossenschaft und damit der gesamten Schweiz.

Heute aber wo die Nationalbank alleine für den Erhalt eines bestimmten Wechselkurses zum Euro hunderte von Milliarden Franken ausgibt, die zweite Unternehmer-Steuerreform ohne grosse Schlagzeilen zu werfen fast heimlich über die Bühne ging und die Dritte vor der Türe steht wird mit Hilfe der Mieter am 23. September für ein Nein geworben.

Dabei merken sie nicht einmal, dass sie Jahr für Jahr von den gleichen Abzockern gemolken werden, die auch eine UBS in die Pleite schickte um schliesslich mit Milliarden des Staates – und damit mehrheitlich auch wieder von Mietern – gerettet zu werden.

Sind sich eigentlich die Mieter bewusst, dass manche Vermieter bei den Banken seit Jahren Lombard-Hypotheken von weniger als 1 % beziehen während die Mieter noch immer einen Referenzzinssatz von 2 ¼ % akzeptieren müssen. Kommt hinzu, dass selbst beim Sinken des Referenzzinsatzes die Vermieter „Ortsüblichkeit“ und andere Ausflüchte ins Feld setzen können welche vom Mietgericht nicht widerlegt werden können.

Tagesschau vom 03.09.2012

Aber auch Banken haben kein Interesse daran wenn die Eigenheim-Besitzer ihre Hypotheken abbezahlen und auflösen. Damit könnten sie ja den Eigenheimbesitzern keine neuen und teuren Festhypotheken mehr verkaufen. Ein Finanzexperte meinte einmal selber, dass Banken eigentlich den Gläubigern immer nur einen Schönwetter-Regenschirm verkaufen würden, den sie beim Aufziehen einer leichten Gewitterwolke sofort wieder einziehen würden.

Herbert Walt besitzt seit Jahren ein 300jähriges Haus in der Forch. Das Steueramt brummt ihm jährlich einen „fiktiven Eigenmietwert“ von Fr 25‘000.- auf welcher mit seinem bescheidenen Pensionistenlohn als ehemaliger Mechaniker mit tausenden von Franken als Einkommen zu berappen ist. Ein Steuerbeamter hat ihm einmal gesagt, er sei eben selber Schuld wenn er alles abbezahlt habe und ein Finanzberater würde es als Wucher bezeichnen, würde er sein Heim für mehr als Fr. 500.- monatlich vermieten wollen.

Kassensturzsendung vom Dienstag, 16. Februar 2010
Kassensturz vom 16.02.2010

Herbert Walt kämpft seit fast zehn Jahren gegen diese ungerechte Besteuerung seines Eigenheims. Zeitlebens hat er nie über seine Verhältnisse gelebt und trotzdem wird er heute vom Staat dafür bestraft. Offenbar werden sparsame und rechtschaffene Bürger durch ein fiktives Einkommen in ihrer Existenz betroht während Mieter ihr Leben geniessen, bis aufs Hemd abgezockt werden und schlussendlich möglicherweise der Fürsorge anheimfallen.

Über muck

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2 Antworten zu Nächste Abstimmung: Eigenmietwert auf selbstbewohntem Wohneigentum

  1. Thoma sagt:

    Könnte man die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts über den Europäischen Gerichtshof erwirken?

    • muck sagt:

      Aus meiner Sicht werden Stimmbürger vom Hauseigentümerverband, den Banken und weiteren Interessenten wie Mieterverbänden immer wieder falsch informiert. Ausser den Einfamilienhausbesitzer hat niemand Interesse diese ungerechten und alten Steuern abzuschaffen. Weder Immobilienfirmen noch Banken könnten den täglichen Beschiss an den Mietern mit viel zu hohem Fremdkapital und Zinsen weiterführen. Die politische Schweiz ist einfach nicht reif für Veränderungen. Die „kleinen Einfamilienhausbesitzer“ können in Bern mit keiner Lobby aufwarten. Der tägliche Beschiss „must go on“!

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