Nachtflugverbot: Was in Frankfurt möglich ist, gilt für Kloten erst recht?

Das Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt am Main gilt auch weiterhin. Zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr sind vorerst keine Starts und Landungen an Deutschlands größtem Luftdrehkreuz erlaubt, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Die Richter kassierten damit die vom Land Hessen erteilten Ausnahmegenehmigungen für 17 nächtliche Flüge zumindest solange, bis wegen der Lärmbelastung der Anwohner eine überarbeitete Planfeststellung vorliegt.

Dem Leipziger Urteil zufolge muss Hessen zudem die Lärmbelastung der Bürger durch 133 Flüge in den sogenannten Randzeiten zwischen 22.00 und 23.00 Uhr sowie zwischen 5.00 bis 6.00 Uhr erneut prüfen. Maßstab sei die frühere Rechtsprechung des Gerichts, wonach bei solchen Genehmigungen auf die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maß Rücksicht genommen werden muss. Nachtflüge seien demnach nur zulässig, wenn dafür ein „besonderer Bedarf“ bestehe. Diesen Nachweis muss das Land nun bringen, um Nachtflüge insgesamt genehmigen zu können.

ARD-Tagesschau vom 4.4.2012 zum Fluglärm

Tagesschau vom 04.04.2012, 19:30

Und bei uns in der Schweiz?
Zusammen mit anderen betroffenen Gemeinden hatte auch Lindau ZH alle betroffenen Grundeigentümern die Möglichkeit eingeräumt, sich zu vergleichsweise bescheidenen Kosten an einer gemeinsamen Klage auf Geltendmachung von Entschädigungsforderungen zufolge Fluglärm zu beteiligen. Nach einem Zwischenerfolg – das Bundesverwaltungsgericht hatte in unserem Sinne entschieden – legte leider das Bundesgericht u.a. fest, dass Liegenschaften, die nach dem 1.1.1961 erworben wurden, keinen Entschädigungsanspruch hätten.

Gemäss Bundesgericht war es nach diesem Datum in der Region voraussehbar, dass eine Fluglärmbelastung eintreten könnte (?). Die federführende Gemeinde Nürensdorf hat uns deshalb nun mitgeteilt, dass in allen Gemeinden zusammen nur rund 80 Objekte mit einer Entschädigung werden rechnen können. Da in Lindau keines der vor 1961 erworbenen Häuser gleichzeitig auch eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes aufweist, kann nach aktuellem Verfahrensstand nicht mit Entschädigungen gerechnet werden. Der weitere Rechtsweg müsste nun auf jeden Fall von jedem Eigentümer selbständig beschritten werden.

Persönliche Meinung
Die offizielle Schweiz – und mit ihr die Banken- und Wirtschaftslobby – haben noch immer nicht eingesehen, dass rund um den Flughafen Kloten nicht nur Häuser stehen, sondern darin auch Menschen leben wollen oder müssen. Auch in Solchen die nach 1961 gebaut wurden.

Zwar hat jede Gemeinde ein Gesetz worin den Bürgern bei Strafe verboten wird zwischen 1200 und 1400 Uhr Lärm zu erzeugen, doch dies gilt nur für die höchsten im Quartier hörbaren „Rasenmäher“ und nicht für startende Luftfahrzeuge, welche in einer bodennahen Schleife möglichst Millionen von Menschen belärmen.

Selbst meinen automatischen Elektromäher muss ich so programmieren, dass er zur fraglichen Zeit untätig ist. Es könnte ja sein, dass während der Mittagszeit der herum(g)rasende Mäher die Aufmerksamkeit von Mitmenschen belästigen könnte. Und das verbietet ja der eigene Anstand.

Der ZFI (Zürcher Fluglärm Index) sieht zwar vor, dass landende Flugzeuge nur eine bestimmte Anzahl von Menschen belärmen dürfen. Darin sind genau jene Maschinen ausgenommen weiche über Mittag startend über unser Haus donnern. Notabene bei behördlich verordneter Inaktivität von Rasenmähern.

Dafür kassieren Kanton- und bürgernahe Gemeinden ihre jährlichen Einkommenssteuern auch von Geld, welches gar nicht verdient wird. Der sogenannte “Eigenmietwert“ welcher ursprünglich in Notzeiten als Kriegsanleihe eingeführt wurde und primär über die Anzahl von Fenstern und Türen festgelegt wurde, schädigen genau jene Menschen welche bei den Banken schuldenfrei sind. Aber genau das will eben die offizielle Schweiz nicht.
PS: Bitte nochmals alles von vorne an lesen!

PS: Der Wirtschaftsethiker Ulrich Thielemann will der dominanten ökonomischen Lehre den Garaus machen. Über hundert Professoren aus Deutschland und der Schweiz haben sich ihm angeschlossen. Damit kann man vielleicht der «grassierenden Marktgläubigkeit in den Köpfen zahlreicher ‹Experten›» entgegenwirken. Der erste Schritt ist also getan.

Über muck

Senior Projektleiter mit Freude am Sport
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