Verstossen VR-Honorare gegen das Gesetz?

Ausgerechnet der Bundesrat ist Kronzeuge, dass Verwaltungsratshonorare bzw. die Boni von heute eigentlich gegen das Gesetz verstossen würden. In seinen Ausführungen zur Transparentsregelung bei der Revision des Obligationenrechts (Art. 663b) hält er unmissverständlich fest, dass wenn in der Regel Verwaltungsräte selber über ihre Entschädigungen befinden würden, sei dies in rechtlicher und funktionaler Hinsicht problematisch. Weil Verwaltungsräte dabei sich selbst und gleichzeitig die Firma vertreten sollten ergibt sich daraus unvermeidlich ein „verbotener“ Interressenkonflikt. Professor Viktor Aepli, Universität Freiburg spricht dabei von einem klassischen „In-sich-Geschäft“. Er kommt zum Schluss, dass der Bundesrat dies stillschweigend akzeptiert, obwohl dies den allgemeinen vertragsrechtlichen Regeln klar zuwiderläuft.

Anfangs der 90er Jahre wurden die „Tantiemenvorschriften“ zulasten des Verwaltungsrates explizit noch verschärft. Die „Tantieme“ muss aus den Bilanzgewinnen stammen und zwar nach Zuweisung an die gesetzlichen Reserven und nach Ausschüttung einer Dividende von mindestens 5 Prozent. Die Generalversammlung hat dies zu genehmigen und in die Statuten aufzunehmen. Diese Thematik werde in der Fachliteratur heute aber meistens anders dargestellt und dies findet Professor Aeppli „einfach nachdenklich“.

Bundesrat Hans-Rudolf MerzDr.rer.publ. Hans-Rudolf Merz, Bundesrat und Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD hat bereits 1971 mit einer Dissertation zum Thema „Finanz- und Verwaltungsvermögen in öffentlich-rechtlicher und wirtschaftlicher Betrachtungsweise“ abgeschlossen bevor er von 1977 bis 2003 als selbständiger Unternehmensberater und Verwaltungsrat verschiedener Schweizer Industrie- und Dienstleistungs-unternehmen auftrat. Während dieser Zeit hat er sich wohl ein Rechtsverständnis zugelegt, das sich näher an der Wirtschaft als dem Recht bewegt.

Bundesrat Merz hat neu nicht ganz freiwillig seine Meinung zur Bankensteuer geändert. Einmalmehr reagiert anstatt regiert unser Bundesrat auf Druck Anderer und politisiert gründlich. Mit gleich drei Sondersteuern (US-Modell, 50 % Steuer auf Boni oder EU Stabilitätsabgabe) will er sich in Szene setzen um so Zeit zu gewinnen. Die befristete 50 % Bonisteuer auf die für 2009 ausbezahlten Boni wird wahrscheinlich längstens Geschichte sein bis Merz sich für einen Weg entscheiden wird den er gar nicht mehr als BR mitzutragen hat.

Über muck

Senior Projektleiter mit Freude am Sport
Dieser Beitrag wurde unter Geld abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.